
Diese Tauglichkeitsuntersuchung bieten wir insbesondere für folgende Sportarten an:
Tauchen, Fallschirmspringen, Bootsscheine.

Dr. Gubitz hat bei der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) die Ausbildung zum Taucherarzt absolviert. Nach deren Richtlinien (www.gtuem@org) werden bei uns die Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt.
Bei Tauchern unter 40 Jahren bedeutet das:
Nur in Ausnahmefällen sind weitere Untersuchungen erforderlich wie
Gültigkeit Ihrer Tauchtauglichkeitsbescheinigung: 3 Jahre
Für Taucher über 40 Jahren gelten die gleichen Bestimmungen, zusätzlich ist ein Belastungs-EKG erforderlich (kann von uns preiswert veranlasst werden).
Gültigkeit Ihrer Tauchtauglichkeitsbescheinigung: 1 Jahr
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Tauchproblemen wie
Sie erhalten bei uns auch Rezepturen für spezielle Taucher-Ohrentropfen.
Für Bootsscheine ist in der Regel nur ein Hörtest (Audiogramm) erforderlich.
Wichtig ist hier der Test der freien Belüftung der Ohren und der Nasennebenhöhlen.
Bei entsprechenden Beschwerden müssen auch Gleichgewichtsprüfungen durchgeführt werden.