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Tauchtauglichkeit (Sporttauglichkeit)

Diese Tauglichkeitsuntersuchung bieten wir insbesondere für folgende Sportarten an:
Tauchen, Fallschirmspringen, Bootsscheine.

Tauchtauglichkeit

Dr. Gubitz hat bei der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) die Ausbildung zum Taucherarzt absolviert. Nach deren Richtlinien (www.gtuem@org) werden bei uns die Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt.
Bei Tauchern unter 40 Jahren bedeutet das:

  • Eingehende Befragung
  • Tauchspezifische körperliche Untersuchung
  • Spezielle HNO-Untersuchung
  • Lungenfunktionsuntersuchung
  • EKG (kann von uns preiswert veranlasst werden oder besser mitbringen)

Nur in Ausnahmefällen sind weitere Untersuchungen erforderlich wie

  • Laborbestimmung
  • Lungenröntgenaufnahme
  • oder weitere fachärztliche Untersuchungen

Gültigkeit Ihrer Tauchtauglichkeitsbescheinigung: 3 Jahre

Für Taucher über 40 Jahren gelten die gleichen Bestimmungen, zusätzlich ist ein Belastungs-EKG erforderlich (kann von uns preiswert veranlasst werden).

Gültigkeit Ihrer Tauchtauglichkeitsbescheinigung: 1 Jahr

Tauchprobleme

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Tauchproblemen wie

  • Druckausgleichstörungen der Ohren bei Ab- oder Auftauchen
  • Druckschmerzen und Blutungen der Nebenhöhlen beim Auftauchen
  • Allergischen Erkrankungen bei Pollenflug während der Tauchgänge
  • Hörproblemen, Ohrgeräusch oder Schwindel nach dem Tauchgang
  • Ohrenschmerzen nach dem Tauchgang (z.B. auf den Malediven).

Sie erhalten bei uns auch Rezepturen für spezielle Taucher-Ohrentropfen.

Sport-Tauglichkeitsuntersuchungen

Bootsschein

Für Bootsscheine ist in der Regel nur ein Hörtest (Audiogramm) erforderlich.

Fallschirmspringen

Wichtig ist hier der Test der freien Belüftung der Ohren und der Nasennebenhöhlen.
Bei entsprechenden Beschwerden müssen auch Gleichgewichtsprüfungen durchgeführt werden.