
![]() |
|
Die Bioresonanztherapie wird seit über 25 Jahren in der Humanmedizin eingesetzt und gehört wie die anderen o.g. Naturheilverfahren in den Bereich der Erfahrungsheilkunde. Sie ist eine sanfte Therapieform ohne Nadeln oder Medikamente.
Die Biophysikalischen Grundlagen werden durch die neuesten Erkenntnisse in der Quanten- und Biophysik bestätigt, von der derzeit herrschenden Lehrmeinung jedoch noch nicht akzeptiert.
Sie beruht auf der Annahme, das jede Substanz, also jeder Körper, jede Zelle, aber auch Pollen, Bakterien und Viren Energie in einem ganz bestimmten individuellen Frequenzmuster abstrahlt. Damit ein Organismus funktionieren kann, müssen alle Zellen miteinander kommunizieren können. Störende Substanzen wie Bakterien, Viren und Gifte können die Kommunikation zwischen den Zellen behindern, es kommt zu Müdigkeit und Leistungsschwäche, unklaren Befindlichkeitsstörungen oder auch Erkrankungen. Mit dem Bioresonanzgerät kann man herausfinden, ob bestimmte Organe geschwächt sind oder ob Giftstoffe und Unverträglichkeiten negative Auswirkungen auf den Körper haben. Die belastenden Schwingungen werden in einer jeweils 5 bis 30 Minuten dauernden, völlig schmerzfreien und entspannten Behandlung geortet und gelöscht und dadurch die körpereigene Regulation in einem beträchtlichen Maß unterstützt und gefördert.
Wichtige Unterstützungsmaßnahmen durch den Patienten:
Während des gesamten Behandlungszeitraums täglich ca. 2 Liter mineralarmes Wasser zur Unterstützung der Entgiftung trinken.
Vor und nach der Behandlung sollte für mindestens 6 Stunden auf den Genuß von Alkohol und Kaffee verzichten.
Während des gesamten Behandlungszeitraums (meist ca. 3 Wochen) kein Schweinefleisch essen, weil es bei der Verstoffwechslung das Lymphsystem belastet.
Hinweis:
Nach der Therapie kann es zu Müdigkeit, Wärme- oder Kältegefühl oder leichtem Schwitzen kommen – diese Reaktionen sind unbedenklich und klingen meist kurzfristig wieder ab.
Nach fünfjährigem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 14. Mai 2009 (Aktenzeichen: 6U2187/06) entschieden, dass Patienten, Therapeuten und die breite Öffentlichkeit in zulässiger Weise darüber informiert werden dürfen, dass Allergien mit der Bicom Bioresonanztherapie sowohl schmerzfrei getestet als auch nebenwirkungsfrei therapiert werden können.